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Einbürgerungstest

Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest weisen Zugewanderte "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" nach. Diese werden seit September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt.
Bevor Sie sich anmelden, lassen Sie sich bitte beim Ausländeramt der Kreisverwaltung beraten, ob Sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen. Das Ausländeramt teilt Ihnen auch mit, ob Sie zusätzlich zum Einbürgerungstest einen Sprachtest ablegen müssen. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt nicht als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.

Die nächsten Termine an der vhs Lindau sind noch nicht festgelegt. Bitte behalten Sie unsere Webseite im Auge, um die Ankündigungen zu verfolgen. 

Für die Prüfung und Anmeldung zum Einbürgerungstest benötigen Sie Ihren Reisepass oder Ausweis, den Sie unbedingt auch zum
Prüfungstermin mitbringen müssen. Die Gebühr in Höhe von 25,00 € muss bei der Anmeldung in der vhs per Karte entrichtet werden.

Eine Anmeldung zur Prüfung über das Internet ist nicht möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Anmeldetermin, E-Mail: vhs@lindau.de, Tel. (08382) 277 48-0.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Platzreservierungen ohne Anmeldung oder Nachmeldungen nach dem genannten Termin sind nicht möglich.

Bei weiteren Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

Volkshochschule Lindau (Bodensee)

Uferweg 7 | 88131 Lindau (B)
Tel: 08382 27748-0
Fax: 08382 27748-29 
E-Mail: vhs@lindau.de