Aktuelles

Lernen führt zu mehr Teilhabe, Erfolg und Glück: Landestagung der bayerischen Volkshochschulen vom 4. bis 5. Mai

Die Mitgliedseinrichtungen des Bayerischen Volkshochschulverbandes (bvv) trafen sich zur 66. (...)
 

Einbürgerungstest

Der seit 01.09.2008 verbindlich vorgeschriebene Test zur Einbürgerung kann auch an der (...)
 
Zufallskurse
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Gesundheit

Förderung durch Krankenkassen im Bereich Gesundheit

Gesetzliche Krankenkassen fördern die Teilnahme an Gesundheitskursen. In den Bereichen Bewegung, Entspannung / Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an vhs-Kursen von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Einige Kassen legen dabei Qualitäts-Kriterien zugrunde, die sich von denen der Volkshochschulen unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Eine Förderung ist vor Kursbeginn mit der Krankenkasse zu klären. In diesem Fall erstatten die Krankenkassen die Kursgebühren ganz oder zu einem großen Teil. Hierzu sind nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung der vhs und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung wird erteilt, wenn Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben.
 
 
Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Anmeldebestätigung! Wir melden uns nur bei Kursverschiebungen etc.
Sie erreichen uns:

Montag bis Freitag: 7.30 – 12.30 Uhr
Mittwoch: 14.15 – 17.30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung