Aktuelles

Städtepartnerschaft Senioren-Reise nach Chelles

Im Zuge der Städtepartnerschaft...
 

Einbürgerungstest

Der seit 01.09.2008 verbindlich vorgeschriebene Test zur Einbürgerung kann auch an der...
 

Eine zweite Chance auf den Schulabschluss - Volkshochschul-Verband und Bundesbildungsministerium bieten Unterstützung im Web

Ein Schulabschluss gilt als Mindestvoraussetzung für den Einstieg in den Ausbildungs-...
 
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Gesundheit

Förderung durch Krankenkassen im Bereich Gesundheit

Gesetzliche Krankenkassen fördern die Teilnahme an Gesundheitskursen. In den Bereichen Bewegung, Entspannung / Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an vhs-Kursen von den Gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Einige Kassen legen dabei Qualitäts-Kriterien zugrunde, die sich von denen der Volkshochschulen unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Eine Förderung ist vor Kursbeginn mit der Krankenkasse zu klären. In diesem Fall erstatten die Krankenkassen die Kursgebühren ganz oder zu einem großen Teil. Hierzu sind nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung der vhs und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung wird erteilt, wenn Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben.
 
 
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Sie erreichen uns:

Montag bis Freitag: 7.30 – 12.30 Uhr
Mittwoch: 14.15 – 17.30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung